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Informationen

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der IWM “Innovative Werbung & Marketing“ K. Kirchhoff, Am Friedhof 7A, 33161 Hövelhof – Deutschland, nachfolgend „Agentur IWM“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

1. Leistungsumfang

1.1 Die Agentur IWM bietet Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Außenwerbung, Vertrieb, Print, Design, Projektmanagement, Organisation und anderen diversen Bereichen an. Die Agentur IWM behält sich vor das Angebot an Leistungen zu ändern.

1.2 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Angeboten, Rechnungen und Verträgen sowie deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur IWM.

1.3 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Auftrags und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.

1.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur IWM, die Veranstaltung bzw. das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

2. Vergütung

2.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung / Rechnung / Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn vertraglich nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

2.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er (Kunde) der Agentur IWM alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur IWM von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

2.3 Falls der Kunde vor Beginn des Auftrags / Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann die Agentur IWM folgende Prozentsätze vom Honorar als Stornogebühr verlangen:

  • Bis 2 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung: 10%;
  • ab 2 Monate bis 1 Monat vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung: 25%;
  • ab 1 Monate bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung: 50%;
  • ab 2 Wochen bis 1 Woche vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung: 80%;
  • ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags bzw. Veranstaltung: 100%.

2.4 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

2.5 Bei Auftragsvergabe sind 50% der in Rechnung gestellten Auftragssumme als Vorkasse fällig, sowie alle anfallenden Genehmigungsgebühren der Städte und Gemeinden.

2.6 Plakatanlieferung
Die Plakate werden kostenfrei an das Lager der Agentur IWM gesandt. Bei Abholung durch die Agentur IWM wird eine Pauschale erhoben, im Umkreis von 35 Km von Paderborn entspricht diese € 35,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt. Sollten weitere Entfernungen in Anspruch genommen werden, so wird die Pauschale nach Absprache berechnet.

2.7 Sonderaushang
Ein Sonderaushang kann innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Plakate/Werbetafeln realisiert werden. Sonderaushangpreise und Informationen nur auf Anfrage.

2.8 Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:

Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/oder nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/oder in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/oder durch Einsatz in anderen Werbeträgern, kann die Agentur IWM hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn sämtliche Forderungen der Agentur IWM erfüllt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Kunde einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Zugriffen von Dritten (Pfändung, Zurückbehaltungsrecht oder ähnliches) auf den Umstand hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt der Agentur IWM steht.

3.3 Die Agentur IWM ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Dies gilt gemäß § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag.

3.4 Die Plakatträger- bzw. Tafeln, Anhänger, Großwände usw. bleiben in der Regel, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, Eigentum der Agentur IWM.

4. Haftung

4.1 Die Agentur IWM haftet grundsätzlich nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.

4.2 Die Haftung ist auf kostenlose Fehlerbehebung und kostenlosen Ersatz beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche, zum Beispiel Ersatz der Ausfallzeit bzw. nicht zustande gekommener Geschäfte und andere indirekte Schäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur IWM verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur IWM von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur IWM auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

4.4 Erachtet die Agentur IWM für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

4.5 In keinem Fall haftet die Agentur IWM wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur IWM haftet auch nicht für die patent-, Urheber- und Markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

4.6 Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur IWM beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Agentur IWM haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Haftung der Agentur IWM für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung der Agentur IWM nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

4.7 Alle Fotos, Texte, Logos, Marken und andere rechtlich geschützten Dinge sind Eigentum Ihrer jeweiligen Besitzer. Für die Internetseite www.i-w-m.de haftet die Agentur IWM. Für weiterleitende Links, Bookmarks oder sonstigen Inhalten auf den die Agentur IWM keinen Einfluss hat, distanziert sich die Agentur IWM deutlich. Die Übernahme oder Vervielfältigung des Inhalts unserer Präsenz ist untersagt. Die Nutzung bzw. Vervielfältigung ist nur mit der schriftlichen Genehmigung des Webmasters dieser Seite gestattet. Bei der schriftlichen Erlaubnis dürfen nur die erlaubten Inhalte übernommen und genutzt werden. Dies aber dann auch nur mit Quellenangabe. Ebenfalls dient die Erlaubnis nur für den privaten Gebrauch. Layout und Gestaltung dieser Präsentation sowie die enthaltenen Informationen sind gemäß dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Das ist auch zu beachten, wenn auf diesen Internetseiten erscheinende Materialien Dritter zur Informationsgewinnung verwendet oder kopiert werden. Angaben, Angebote sowie Preise und Konditionen können sich ändern. Keine Haftung auf Tipp und Druckfehler.

4.8 Bei nicht genehmigten Aushang von Plakaten sowie Aufstellen von mobilen Großflächen auf städtischem, privatem oder behördlichen Grund im direkten Auftrag vom Kunden, haftet ausdrücklich der Kunde.

5. Genehmigungen

5.1 Wünscht der Auftraggeber für die Bewerbung seiner Werbekampagne die Genehmigungsbeantragung (Bau und/oder Sondernutzungserlaubnis im Straßenbereich) bei den jeweiligen Städten und Gemeinden oder bei Firmen mit Werberecht für die jeweiligen Orte durch die Firma IWM, so wird dem Auftraggeber im Angebot eine Auflistung der möglichen Städte und Gemeinden sowie deren Kosten und Werbezeiträume für eine Genehmigung als Kalkulationsunterstützung unterbreitet.

5.2 Eine Garantie auf Erteilung einer Genehmigung wird grundsätzlich ausgeschlossen.

5.3 Nach schriftlicher Auftragserteilung und dem Zahlungseingang der voraussichtlichen Genehmigungsgebühren durch den Kunden werden umgehend die Genehmigungen beantragt. Die Bearbeitungsdauer der Genehmigung kann bei den verschiedenen Behörden unterschiedlich sein.

5.4 Die erteilten Genehmigungen werden nach Beendigung der Veranstaltung, Ausstellung, Messe, etc. in Kopie ggf. an den Kunden weitergeleitet.

5.5 Alle Informationen der Standortverträge der mobilen Großflächen sind Betriebsgeheimnis der Agentur IWM.

5.6 Für Plakatierung/Aufstellen von Großflächen ohne Genehmigung gewähren wir keine Hängegarantie/Standgarantie.

6. Leistungen Dritter

6.1 Von der Agentur IWM eingeschaltete Künstler oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Projektdurchführung von der Agentur IWM eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluß des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur IWM weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 Die Agentur IWM verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur IWM elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten oder zu verkaufen.

8. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

8.1 Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

9. Konventionalstrafe

9.1 Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages, hat er der Agentur IWM eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird damit nicht ausgeschlossen.

10. Schlußbestimmungen

10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Agentur IWM, Paderborn.